Erhöhtes Aufstiegs-BaföG

Erhöhtes Aufstiegs-BaföG

„Das Innovationsland Deutschland braucht berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger“, sagt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Daher gab es zum 1. August eine Anpassung des Aufstiegs-BAföG’s, um einen Einstieg in eine Weiterbildung attraktiver zu gestalten.

Im Kammerbezirk der HWK Cottbus werden Förderungen stark in Anspruch genommen, um eine Weiterbildung im Handwerk zu finanzieren: Von 332 Teilnehmern, die 2019 die Meisterschule gestartet haben oder sich in laufenden berufsbegleitenden Kursen befinden, haben 232 den Antrag auf Aufstiegs-BAföG gestellt. Damit nutzen fast 70 Prozent die bisherige Förderung.
Darunter befinden sich auch 25 Teilnehmer, die den Abschluss als kaufmännischen Fachwirt oder als Geprüfter Betriebswirt nach Handwerksordnung anstreben.

Was sind nun die wichtigsten Änderungen für Sie?

  • einkommensabhängiger Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst
  • Einzelne können künftig mehrfach von der Förderung profitieren (auf allen drei Fortbildungsebenen)
  • Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt
  • Kinderbetreuungszuschlag und Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern wird erhöht (von 10 auf 14 Jahre)
  • Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet

Für Aufstiegsfortbildung  können Sie sich die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu 75% fördern lassen. Dabei werden die Kosten zu 100% vorgestreckt und nach Bestehen der Abschlussprüfung haben Sie 2 Jahre Zeit die 25% der Gebühren zinsfrei und tilgungsfrei in Raten abzuzahlen.
Somit können Sie  Weiterbildungen, etwa zum Betriebswirt oder zum Fachwirt, finanziell stärker gefördert durchführen und sich wertvolles Geld sparen.

Ihre Ansprechpartner

Ina Scharf

Kundenberaterin

Florian Pleger

Kundenberater

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