Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Praktische Hinweise zur Anwendung)
Die VOB ist ein von Fachkreisen erarbeitetes Regelwerk.
Gemäß den Bestimmungen der VOB müssen Bauleistungen vergeben und den daraus resultierenden Bauverträgen der VOB/B zugrunde gelegt werden. Dies ergibt sich für Projekte oberhalb der Schwellenwerte aus der Vergabeverordnung, für Projekte unterhalb der Schwellenwerte aus Runderlassen der zuständigen Bundes- und Landesministerien und der Gebietskörperschaften wie Städten und Gemeinden.
Die VOB/B ist somit von den öffentlichen Auftraggebern als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.